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Leistungen

Unser Angebot umfasst Lösungen für Brandmeldetechnik, Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachung, sowie individuellen Sonderlösungen. Darüber hinaus bieten wir zusätzlich Lösungen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Fluchttürsteuerungen an.
Gerne wirken wir rundum unterstützend und ergänzend, wenn es um die Planung, Beratung oder Errichtung im Bereich der Sicherheitstechnik geht und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Bei Nachfragen erreichen sie uns unter dem Kontakt.

Projektierung
Die Projektierung beginnt mit einem ausführlichen Kundengespräch. Ziel ist es, die Erwartungen des Kunden zu definieren und die Gegebenheiten des jeweiligen Objektes festzustellen.
Zum Ende des Gesprächs halten wir eine klare, gemeinsam formulierte Aufgabenstellung fest, nach der dann die jeweilige Anlage nachfolgend projektiert werden kann.
Die Projektierung verstehen wir als Prozess, in den die mehr als 20-jährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiter, die aktuellen Normen, Gesetze und die neuesten Entwicklungen unserer Lieferanten einfließen.
So entsteht eine individuelle Lösung, wichtige Grundlage für die Erstellung des Angebotes.

Installation
Für uns umfasst die Installation nicht nur alle Arbeiten zum Aufbau der Anlage, sondern auch die sorgfältige Einweisung des Kunden in die Bedienung der Anlage.
Nach Auftragserteilung treffen wir unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten die notwendigen Vorkehrungen für die Montagen. Der laufende Geschäftsbetrieb wird dabei selbstverständlich berücksichtigt.
Während der Bauphase legen wir großen Wert auf regelmäßige Rücksprache mit dem Bauherren sowie anderen involvierten Gewerken und Behörden.
Sind alle Komponenten der Anlage montiert, erfolgt die Inbetriebnahme und Übergabe an den Bauherren.

Wartung und Service
Wir bieten einen umfangreichen Service für alle von uns oder anderen Errichtern installierten Sicherheitsanlagen.

Nach Abschluss eines Wartungsvertrages sind wir 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar.
Dabei halten wir uns an die DIN VDE 0833 Teil 1 § 5 Abs. 5.3, die besagt, dass Gefahrenmeldeanlagen regelmäßig instand gehalten werden müssen und bei Störungen unverzüglich zu inspizieren und instand zu setzen sind.
Auch bei regulären Wartungs- und Inspektionsleistungen halten wir uns an die DIN VDE 0833 Teil 1 § 5 Abs. 5.3.1+ 5.3.4.
So sind Inspektionen mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen und Wartungen nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen.

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