AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bildet das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Wojtas Sicherheitstechnik“.
1.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie bedürfen der Schriftform und gelten 14 Tage.
1.2. Dem Angebot sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Wojtas Sicherheitstechnik beizufügen, wenn
- erstmals ein Angebot überreicht wird,
- die AGB geändert worden sind oder
- die AGB angefordert wurden
1.3. Die Beauftragung bedarf der Schriftform (Vertrag) und der Gegenseitigkeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Den Vertragsstatus erfüllt auch die Beauftragung über elektronische Medien (eMail, FaxMail, Internet). Für die Auftragsänderung gilt gleiches.
1.4. Die Auftragsausführung unterliegt der Vereinbarung lt. Vertrag. Für einen Klein- oder Serviceauftrag ist der beauftragte Techniker befugt, Vereinbarungen zur Ausführungen zu treffen.
1.5. Mit der Erfüllung der Gegenseitigkeit gilt sowohl der Auftrag als erteilt als auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsnehmers als anerkannt.
1.6. Vom Zeitpunkt der Beauftragung ist der Auftraggeber 3 Wochen an seine Bestellung gebunden, es sei denn, Wojtas Sicherheitstechnik erhebt innerhalb dieser Zeit gegen die Bestellung Widerspruch. Bei Stornierung des Auftrages von Seiten des Auftraggebers werden Stornierungsgebühren in Höhe von 3 % des Auftragswertes, mindestens jedoch von 25,- € erhoben.
1.7. Die Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder seinen Beauftragten erfolgt anhand des Lieferscheines oder des Abnahmeprotokolls (Aufmaß).
1.8. Mit Unterschrift auf dem Lieferschein/Abnahmeprotokoll gilt der Auftrag als erfüllt. Es erlischt die Haftung des Auftragnehmers für die Ware. Gleiches gilt bei Direktanlieferung der Ware beim Auftragnehmer durch einen von Wojtas Sicherheitstechnik beauftragten Lieferanten.
1.9. Bei Warenanlieferung ist diese durch den Auftraggeber unverzüglich auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Lieferschein/Abnahmeprotokoll zu prüfen. Reklamationen finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie innerhalb von 3 Kalendertagen vom Tage der Anlieferung eingehen.
1.10 Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung, Vorbehaltsware zurückzufordern, wenn erkennbar ist, daß der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
2. Preise/Kosten
2.1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich in €. Die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet.
2.2. Versand- und Lieferkosten sind frei, wenn sie nicht im Angebot ausgewiesen sind.
3. Gewährleistung
Wojtas Sicherheitstechnik gewährt prinzipiell 24 Monate Garantie auf die vertriebenen Systeme. Für die erworbene Software gilt der der Lieferung beiliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag.Keine Garantie auf Verschleißteile. Gewährleistungsanspruch besteht nur dann, wenn Fabrikationsfehler vorliegen.
3.1. Wojtas Sicherheitstechniktechnik reicht die von den Herstellern übernommene Garantiezeit dem Auftraggeber weiter. Während der ersten 24 Monate besteht ein kompletter Garantieanspruch. Erforderliche Lohn-, Material-, Fahr- und Transportkosten werden ab dem 25. Monat in Rechnung gestellt.
3.2. Unter Lohnkosten verstehen sich Leistungen zum Austausch der fehlerhaften Hardware. Ist der Austausch der fehlerhaften Hardware mit Datenverlust verbunden, werden auf Wunsch des Auftraggebers und nach Möglichkeit die System- und Anwendungsprogramme sowie die Daten wiederhergestellt.
3.3. Gewährleistungsinanspruchnahmen des Auftragnehmers in Zusammenhang mit ausgeführten Software-Installationen und Wiederherstellung von Daten sind ausgeschlossen.
3.4. Für Datenverlust aufgrund fehlender oder fehlerhafter Datensicherung des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.
3.5. Gewährleistungsansprüche sind durch den Auftraggeber unter Vorlage des Abnahmeprotokolls/Lieferscheins geltend zu machen. Beizulegen ist eine genaue Fehlerbeschreibung.
3.6. Der Garantieanspruch erlischt bei nicht fachgerechtem oder Fremdeingriff sowie bei fehlender/unzureichender Instandhaltung.
4. Zahlungen
4.1. Als Zahlungsweise gilt Nachnahme (Bar bzw. V-Scheck) oder Überweisung. Die Zahlungsweise ist im Vertrag zu vereinbaren.
4.2. Die Zahlung hat innerhalb des auf der Rechnung enthaltenen Zahlungszieles zu erfolgen. Bei Überschreiten des benannten Zahlungszieles befindet sich der Auftraggeber ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
4.3. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 2 v.H.p.m. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig und gesondert in Rechnung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
Ware steht unter weitergeleitetem Eigentumsvorbehalt.
5.1. Wojtas Sicherheitstechnik behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller vereinbarten Forderungen vor.
5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, die sich gegen sein Eigentum richten, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware dem Justizorgan eindeutig als solche zu benennen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
6.1. Erfüllungsort ist Stralsund.
6.2. Ist der Gerichtsstand nicht festgelegt, gilt als Gerichtsstand das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers als vereinbart.